WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Wenn Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder sich mit dem Gedanken tragen, eine
Eigentumswohnung zu kaufen, wird das Thema „WEG-Verwaltung“ für Sie wichtig. Unter WEG-Verwaltung
ist die Verwaltung von Eigentumswohnungen im Sinne des „Gesetz über das Wohnungseigentum und das
Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)“ zu verstehen.
Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt und hat  das Vermögen der Gemeinschaft zu
verwalten, die Hausgelder und anderen Umlagen abzurechnen, einen Wirtschaftsplan zu erstellen und vieles mehr.
Sofern Sie einen kompetenten, zuverlässigen und engagierten Partner für die WEG-Verwaltung suchen,
sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse.
Wir bieten einer Wohnungseigentümergemeinschaft und den Eigentümern einzelner Wohnungen natürlich
auch Leistungen wie dem Besitzer eines Mietobjektes.

 

Ganz klar: Verwaltung ist Vertrauenssache.

Und darum haben wir alles getan, um Ihr Vertrauen zu rechtfertigen.
Dazu gehört natürlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme.
Dazu gehört auch, dass die Geldverwaltung nur über Konten erfolgt, die vom eigenen Vermögen der Verwaltung
strikt getrennt sind und nicht dem Zugriff Dritter für Verpflichtungen der Verwaltung unterliegen.

 


 

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